Im Dezember 2000 ist eine Studie zu
Art. 14 GG im
Waxmann Verlag erschienen. Anliegen der Arbeit ist es,
eine Konzeption zur Eigentumsgarantie auszuformen, welche
die besondere Stellung des allein den Eigentumsinhalt bestimmenden
Gesetzgebers in Einklang bringt mit den Anforderungen an ein
Freiheit schaffendes Grundrecht – auch und gerade gegenüber
eben diesem Gesetzgeber.
Die sog. Normgeprägtheit des Eigentumsschutzes zu akzeptieren
und konsequent umzusetzen heißt nicht – wie auch in neuerer
Zeit immer wieder behauptet wird – den Launen des Gesetzgebers
hilflos ausgesetzt zu sein. Doch bedarf es dringend weiterer
Anstrengungen, die Konturen der dem Gesetzgeber durch die
Eigentumsgarantie gesetzten Grenzen zu schärfen. Auch das
Ringen um die Beschreibung des verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriffs
hat bislang kaum zu hinreichend tragfähigen Ergebnissen geführt.
Hier sucht die vorliegende Studie weiterführende Antworten
zu geben.
Darauf aufbauend können dann Halbherzigkeiten der Lehre und
Rechtsprechung im Umgang mit der Normgeprägtheit angeprangert
und einer konsequenten, gleichwohl aber hinreichend schutzintensiven
Lösung zugeführt werden.
Näheres zum Inhalt kann der ausführlichen
Zusammenfassung (25 Seiten) oder aber
hier einigen weiteren einführenden Sätzen entnommen werden.
Nun noch einige Worte zur ungewöhnlichen Entstehungsgeschichte
dieser Studie. Sie beruht auf der arg aus dem Ruder gelaufenen
Planung, einen Aufsatz über die eigentumsgrundrechtliche Einordnung
des umsetzenden Verwaltungshandelns zu verfassen. Nähere Erklärungsversuche,
wie daraus (statt einer kurzen Unterbrechung der Examensvorbereitung)
in beinahe zweijähriger Arbeit eine weit über 300seitige Studie
zur Eigentumsdogmatik entstanden ist, mögen mir an dieser
Stelle erspart bleiben. Insoweit möchte ich auf das Anfang
des Jahres in der Süddeutschen Zeitung erschienene Kurzinterview
verweisen. Jedenfalls darf ich nun sehr froh sein über
die freundliche Aufnahme des Manuskripts durch
Prof. Dr. Ehlers. An ihn trat ich heran, als ich Ende
letzten Jahres erstmals die wesentlichen Teile der Studie
gedanklich zum Abschluß gebracht hatte. Ihm möchte ich auch
auf diese Weise meinen Dank für die bisherige und auch weiterhin
in Aussicht gestellte Unterstützung aussprechen.
Die LeserInnen dieser Studie bitte ich sehr herzlich um jede
Form von Kritik – dies um so mehr, als eine zweite Auflage
im Rahmen eines Promotionsverfahrens angestrebt wird.
Wer sich nun aber zunächst einen umfassenderen Eindruck von
dieser Arbeit verschaffen will, den verweise ich noch einmal
auf die ausführliche Zusammenfassung
der wichtigsten Argumentationslinien sowie auf die Leseprobe,
die den Abschnitt zur Einordnung des umsetzenden Verwaltungshandelns
wiedergibt.
Abschließend habe ich vielmals Michael Scholz (nicht nur)
für die Erstellung dieser Homepage zu danken und möchte ein
weiteres Mal die Bitte um die dringend erwünschte Kritik an
dieser Arbeit wiederholen, auch im Wege über das hier angebotene
Formular,
Münster im Dezember 2000
Ansgar Grochtmann
Zur
Fortsetzung der Einleitung...